ab 21
ab 21
ab 18
ab 18
Strenge Voraussetzungen
Ärztliche und augenärztliche Untersuchung ist erforderlich. Augenärztliches Gutachten nach FeV, was strenger ist als für Klasse B.
Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG)
Wer gewerblich fahren möchte, benötigt zusätzlich eine Grundqualifikation (IHK-Prüfung) und regelmäßige Weiterbildungen (alle 5 Jahre).
Beschleunigte Grundqualifikation
Es gibt die Möglichkeit, die Grundqualifikation in 140 Stunden (statt 280 Stunden) zu absolvieren, wenn man eine beschleunigte Ausbildung wählt.
Gemeinsamer Erwerb von C-CE oder C1-C1E
Bei gemeinsamem Erwerb erhöht sich die Anzahl der Zusatzstoffe sowie der Sonderfahrten.
Umschreibung
Besitzer eines alten Führerscheins der Klasse 2 (vor 1999) haben automatisch die Klasse C. Eine Umschreibung ist nur für den neuen EU-Kartenführerschein nötig, nicht für die Fahrerlaubnis selbst.
Sehtest
6–10 €
Erste-Hilfe-Kurs
20–50 €
Ärztliches Gutachten
50–100 €
BKrFQG
1.000–2.000 € (je nach Anbieter)
Grundgebühr Fahrschule
1.000–2.000 € (je nach Region und Fahrschule)
Theorieunterricht
400–800 €
Fahrstunden
2.000–4.000 € (abhängig von der Anzahl der benötigten Stunden)
TÜV-Gebühren
300–600 € (Anmeldegebühr, Theorie- und Praxisprüfung)
Führerschein Ausstellung
40–60 €
Gesamtkosten
5.000–10.000 € (je nach individueller Lernzeit und Region)
• Wähle eine zertifizierte Fahrschule.
• Unterschreibe Ausbildungsvertrag bei der Fahrschule.
Mit Liebe in Deutschland gemacht