ab 16
ab 18
Diese Tabelle gilt für die Umschreibung ausländischer Führerscheinklassen A und B.
EU-/EWR-Staaten
Theorieprüfung
nein
Praxisprüfung
nein
Bemerkung
Umschreibung nicht nötig, aber Umtausch in EU-Kartenführerschein erforderlich.
Staaten mit gegenseitigem Anerkennungsabkommen (z. B. Schweiz, Japan, USA, UK, Australien, Neuseeland)
Theorieprüfung
nein
Praxisprüfung
nein
Bemerkung
Umschreibung ohne Prüfung möglich. Ausnahme: Praxisprüfung erforderlich bei Alberta und Manitoba.
Sonstige Staaten
Theorieprüfung
ja
Praxisprüfung
ja
Bemerkung
Umschreibung nur mit Theorie- und Praxisprüfung möglich, jedoch keine Fahrschulausbildung erforderlich.
Fristen
Führerscheine aus EU/EWR können jederzeit umgeschrieben werden. Führerscheine aus Staaten mit gegenseitigem Anerkennungsabkommen (Anlage 11 FeV) benötigen in der Regel keine Prüfung. Allerdings gibt es dabei Ausnahmen, u.a. Albanien, Moldau und einige Staaten aus den USA. Führerscheine aus sonstigen Staaten erfordern immer eine Prüfung.
Gültigkeit
Der ausländische Führerschein bleibt in der 6-monatigen Übergangszeit gültig. Nach der Umschreibung gilt der deutsche EU-Führerschein.
Theoretische und praktische Prüfung
Führerscheine aus Drittstaaten erfordern immer Theorie- und Praxisprüfung. Allerdings ist keine Fahrausbildung erforderlich. Es gibt keine Pflichtfahrstunden. Darüber hinaus hängt die Entscheidung, ob und wann die Prüfungen abgelegt werden sollen, vom Selbstvertrauen und der Bereitschaft der Bewerber ab.
Anerkennung
Führerscheine aus bestimmten Ländern (z. B. USA, Schweiz, Japan) können ganz oder teilweise anerkannt werden. Führerscheine aus anderen Ländern (z. B. Türkei, Ukraine, Russland) erfordern Theorie- und Praxisprüfung. Manche Behörden verlangen einen Nachweis regelmäßiger Fahrpraxis im Ausland.
Alter Führerschein
Der alte Führerschein muss bei Umschreibung abgegeben werden (wird einbehalten oder vermerkt).
Diese Tabelle gilt für Nicht-EU-/Nicht-EWR-Führerscheine (z. B. aus USA, Türkei, Ukraine, Indien, Russland etc.), da EU-/EWR-Führerscheine sind grundsätzlich in Deutschland gültig.
Sehtest
6–10 €
Erste-Hilfe-Kurs
20–50 €
Grundgebühr Fahrschule
500–1.000 € (je nach Region und Fahrschule)
Theorieunterricht
0–400 € (optional, je nach Fahrschule)
Fahrstunden
0–1.200 € (abhängig von der Anzahl der benötigten Stunden)
TÜV-Gebühren
100–200 € (Anmeldegebühr, Theorie- und Praxisprüfung)
Führerschein Ausstellung
40–60 €
Übersetzung
40–80 €
Gesamtkosten
700–2.000 €(je nach individueller Lernzeit und Region)
Diese Tabelle gilt für Nicht-EU-/Nicht-EWR-Führerscheine (z. B. aus USA, Türkei, Ukraine, Indien, Russland etc.), da EU-/EWR-Führerscheine sind grundsätzlich in Deutschland gültig.
Sehtest
6–10 €
Erste-Hilfe-Kurs
20–50 €
Grundgebühr Fahrschule
300–800 € (je nach Region und Fahrschule)
Theorieunterricht
0–400 € (optional, je nach Fahrschule)
Fahrstunden
0–2.000 € (abhängig von der Anzahl der benötigten Stunden)
TÜV-Gebühren
200–400 € (Anmeldegebühr, Theorie- und Praxisprüfung)
Führerschein Ausstellung
40–60 €
Übersetzung
40–80 €
Gesamtkosten
800–3.000 € (je nach individueller Lernzeit und Region)
• Wähle eine zertifizierte Fahrschule.
• Unterschreibe Ausbildungsvertrag bei der Fahrschule.
Mit Liebe in Deutschland gemacht