ab 18
ab 17
ab 18
ab 18
Begleitetes Fahren ab 17 (B17)
Mit 17 Jahren darf man bereits mit einer Begleitperson (mind. 30 Jahre alt, mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B, max. 1 Punkt in Flensburg) fahren. Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig.
Anhängerregelung
Mit Klasse B darf man Anhänger bis 750 kg ziehen. Für schwerere Anhänger ist die Klasse BE oder B96 nötig.
Automatikregelung (B197)
Ausbildung teils auf Automatik, trotzdem Schaltwagen fahren erlaubt, wenn mind. 10 Std. auf Schaltung + 15-minütige Prüfung auf Schalter absolviert wurden.
Automatikbeschränkung
Wer die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegt, erhält den Führerschein mit der Schlüsselzahl 78 (nur Automatik). Für Schaltgetriebe ist eine zusätzliche Prüfung nötig.
Umschreibung
Besitzer eines alten Führerscheins der Klasse 3 (vor 1999) haben automatisch die Klasse B. Eine Umschreibung ist nur für den neuen EU-Kartenführerschein nötig, nicht für die Fahrerlaubnis selbst.
Sehtest
6–10 €
Erste-Hilfe-Kurs
20–50 €
Grundgebühr Fahrschule
300–800 € (je nach Region und Fahrschule)
Theorieunterricht
200–400 €
Fahrstunden
1.200–2.000 € (abhängig von der Anzahl der benötigten Stunden)
TÜV-Gebühren
200–400 € (Anmeldegebühr, Theorie- und Praxisprüfung)
Führerschein Ausstellung
40–60 €
Gesamtkosten
2.000–4.000 €(je nach individueller Lernzeit und Region)
• Wähle eine zertifizierte Fahrschule.
• Unterschreibe Ausbildungsvertrag bei der Fahrschule.
Mit Liebe in Deutschland gemacht